Alternative Investmentfonds (AIF) dürfen nicht an Privatanleger vertrieben werden und richten sich somit an professionelle Anleger. Entsprechend ist auch das regulatorische Reporting ausgelegt. Grundlagen sind die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung, sowie die §§ 35, 44 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Im Regelfall erfolgt das Reporting über das MVP-Portal der Bafin auf jährlicher Basis und dient dazu, Klumpenrisiken oder Marktentwicklungen zu erkennen.
Die jährliche Einreichung muss im XML-Format durch den Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) vorgenommen werden. Dieser muss sowohl für sich als auch für alle von ihm verwalteten AIF’s die Reporting-Pflicht erfüllen.
Die Verarbeitung durch das MVP-Portal erfolgt umgehend nach der Einreichung, wobei die Einreichung einer Validierung durch die BaFin unterzogen wird.
Das umfangreiche AIF Reporting betrachtet sowohl das abgelaufene Berichtsjahr als auch die aktuelle Situation zum Stichtag.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erfüllung dieser Reporting-Pflicht? Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.